Selbsthilfe
Was tun, wenn's passiert ist?
Nach einem Angriff oder bei Gefahr im Verzug sofort die Polizei über 110 alarmieren und Hilfe bei Passanten, im nächsten Geschäft / Restaurant / Bar suchen. Wenn sich der Gewaltakt in der eigenen Wohnung ereignet hat die Polizei darauf hinweisen!
Hilfe und Unterstützung bei Freunden / Angehörigen suchen. Schnellstmöglich eine vertraute Person anrufen – auch wenn es mitten in der Nacht, sehr spät oder sehr früh ist.
Nach einem Übergriff und körperlicher Gewalt umgehend eine Rettungsstelle oder einen Arzt / eine Ärztin aufsuchen, ausdrücklich darauf hinweisen, dass man Opfer einer Gewalttat geworden ist.
Unbedingt auf schriftlicher und bildlicher Dokumentation bestehen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest steht, ob später oder sofort Strafanzeige erstattet werden soll. Bitte vor der ärztlichen Untersuchung nicht baden, waschen oder duschen! Es geht darum, Beweise und Spuren zu sichern.
Polizei und Staatsanwaltschaft können nur ermitteln und die Strafverfolgung einleiten, wenn Anzeige erstattet wurde. Jedes Opfer hat das Recht, frei zu entscheiden, ob Strafanzeige erstattet werden soll. Es liegt in der eigenen Hand, diesen Schritt zu gehen. Die Entscheidung muss nicht sofort erfolgen. Wenn man unsicher oder überhaupt nicht in der Lage ist, eine Entscheidung dieser Tragweite zu treffen – Zeit lassen! Für Fragen und Zweifel haben wir ein offenes Ohr.